AGB
Stand: Oktober 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Calvin Schoppa, handelnd unter „Studio 40221“, Speditionstraße 6, 40221 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer“).
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen des Auftragnehmers in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Motion Design, 3D Design, Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie damit zusammenhängende Beratungs-, Konzeptions- und Betreuungsleistungen.
- Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“). Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot oder Projektvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers.
- Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist das jeweilige Angebot einschließlich etwaiger Leistungsbeschreibung (nachfolgend „Leistungsbeschreibung“).
§ 3 Leistungen und Vertragstyp
- Soweit der Auftragnehmer die Erstellung eines konkret beschriebenen Arbeitsergebnisses schuldet (z. B. Gestaltung und Programmierung einer Website, Animation, 3D-Szene), handelt es sich um einen Werkvertrag. Beratungs-, SEO-, Betreuungs- und Wartungsleistungen sowie Leistungen nach Zeitaufwand werden als Dienstleistungen erbracht; der Auftragnehmer schuldet hier die fachgerechte Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg.
- Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik. Er ist in der gestalterischen und technischen Umsetzung im Rahmen der Leistungsbeschreibung frei. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen, soweit die Leistung der Leistungsbeschreibung entspricht.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für deren Leistungen verantwortlich.
- Hosting, Domains, Lizenzen für Drittsoftware, Schriften, Bilder und sonstige Leistungen Dritter sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Für deren Verfügbarkeit, Preise und Nutzungsbedingungen ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich.
§ 4 Keine Erfolgsgarantie
- Der Auftragnehmer schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen, Besucherzahlen, Reichweiten, Konversionsraten, Umsätze, Anfragen oder Bewertungen garantiert.
- Suchmaschinen, Plattformen und Browser ändern ihre Algorithmen, Richtlinien und technischen Anforderungen fortlaufend und ohne Vorankündigung. Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Einfluss und haftet nicht für Auswirkungen solcher Änderungen, für Handlungen Dritter oder für Entwicklungen des Marktes.
- Garantien im Rechtssinne übernimmt der Auftragnehmer nur, wenn sie ausdrücklich als solche in Textform bezeichnet sind.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugangsdaten und Materialien (z. B. Texte, Bilder, Logos, Markenrichtlinien) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter digitaler Form zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
- Der Auftraggeber versichert, dass er über alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt und deren Verwendung keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) verletzt.
- Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm vorgegebenen oder freigegebenen Inhalte selbst verantwortlich, insbesondere für wettbewerbs-, marken- und datenschutzrechtliche Anforderungen sowie für eigene Pflichtangaben (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung). Eine Rechtsberatung erbringt der Auftragnehmer nicht.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach den vereinbarten bzw. üblichen Stundensätzen gesondert vergütet. Weitergehende Rechte des Auftragnehmers, insbesondere nach §§ 642, 643 BGB, bleiben unberührt.
§ 6 Korrekturen und Änderungswünsche
- Im vereinbarten Preis ist die in der Leistungsbeschreibung genannte Anzahl an Korrekturschleifen enthalten; ist keine Anzahl genannt, sind es zwei Korrekturschleifen je Projektphase. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Übermittlung von Änderungswünschen und deren Umsetzung.
- Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) sowie weitere Korrekturschleifen werden gesondert vergütet. Der Auftragnehmer teilt die Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan vor der Umsetzung in Textform mit.
§ 7 Abnahme
- Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Der Auftragnehmer kann eine Abnahme in sich abgeschlossener Teilleistungen verlangen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme von mindestens zehn Werktagen gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB).
- Die Freischaltung (Livegang) oder produktive Nutzung der Leistung durch den Auftraggeber steht der Abnahme gleich.
§ 8 Vergütung und Zahlung
- Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
- Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % der Projektvergütung bei Vertragsschluss und 50 % nach Abnahme bzw. Fertigstellung fällig. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als zwei Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen (§ 632a BGB).
- Leistungen nach Zeitaufwand sowie laufende Leistungen (z. B. Wartung, SEO-Betreuung) werden monatlich abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen und weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzubehalten.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
- Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor Fertigstellung (§ 648 BGB), steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Es wird vermutet, dass danach 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen; der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Anspruchs bleibt beiden Parteien vorbehalten.
§ 9 Nutzungsrechte
- Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, diese für den vertraglich vorausgesetzten Zweck zu nutzen. Weitere oder ausschließliche Rechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis dahin ist eine Nutzung nur widerruflich gestattet.
- Entwürfe, Konzepte, Vorstufen, nicht ausgewählte Varianten und offene Arbeitsdateien bleiben Eigentum des Auftragnehmers und sind nicht herauszugeben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Allgemeines Know-how, wiederverwendbare Code-Bausteine, Bibliotheken und Werkzeuge des Auftragnehmers bleiben von der Rechteeinräumung unberührt; insoweit erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts.
- Soweit Open-Source-Software, Schriften, Bilder oder andere Leistungen Dritter eingesetzt werden, gelten ausschließlich deren Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer weist auf kostenpflichtige Lizenzen vor deren Einsatz hin.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse unter Nennung des Auftraggebers als Referenz in eigenen Medien zu zeigen und auf der erstellten Website in angemessener Form auf sich als Urheber hinzuweisen, sofern der Auftraggeber nicht aus berechtigtem Interesse in Textform widerspricht.
§ 10 Mängelrechte
- Bei Mängeln von Werkleistungen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatz nur nach Maßgabe von § 11.
- Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform und nachvollziehbar zu melden. § 377 HGB bleibt unberührt, soweit anwendbar.
- Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf Aktualisierungen von Browsern, Betriebssystemen, Plattformen oder Drittsoftware nach der Abnahme oder auf ungeeigneter Hosting-Umgebung beruhen.
- Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 11 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung des jeweiligen Auftrags, bei laufenden Leistungen auf die Vergütung der letzten zwölf Monate.
- Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Rankingverluste oder Betriebsunterbrechungen, soweit gesetzlich zulässig.
- Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
- Die vorstehenden Haftungsregeln gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 12 Freistellung
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte oder wegen der Verletzung von Pflichten aus § 5 gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Zugangsdaten, vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort und gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder bekannt werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.
§ 14 Datenschutz
Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. bei Wartung oder Hosting-Betreuung), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die auf seiner Website stattfindende Datenverarbeitung.
§ 15 Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
- Verträge über laufende Leistungen (z. B. Wartung, SEO-Betreuung) haben die im Angebot genannte Mindestlaufzeit und verlängern sich danach jeweils um einen Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt werden. Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, sind sie mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. Ausfälle von Rechenzentren, Hosting- oder Plattformanbietern, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Krankheit) befreien den Auftragnehmer für ihre Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
§ 17 Steuerlicher Hinweis
Der Auftragnehmer erbringt keine Steuerberatung. Er übernimmt keine Gewähr für die steuerliche Behandlung oder Absetzbarkeit seiner Leistungen beim Auftraggeber. Der Auftraggeber wird gebeten, hierzu seinen Steuerberater zu konsultieren.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Düsseldorf. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Vorrangige individuelle Absprachen bleiben unberührt (§ 305b BGB).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).